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Die üblichen Sanierungsfälle
Üblicherweise wird ein KMU-Unternehmer bzw. Besitzer von Grundeigentum zum Sanierungsfall, wenn er sich bei guter Konjunkturlage und positiven Gewinnaussichten bei der Bank erheblich verschuldet hat und nun durch damals nicht vorhersehbare Entwicklungen (z.B. Einbruch des Immobilienhandels) oder Ereignisse (z.B. Swissair-Debakel) erhebliche Einnahmeneinbussen oder Wertverluste seiner Sicherheiten entgegennehmen muss. Das führt dazu, dass er einerseits seinen Zinsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und dass andererseits die Gläubiger eine Rückzahlung der nicht mehr durch Realwerte gedeckten Schulden fordern. Die Banken stellen sich auf diese Möglichkeit ein, indem sie bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten des Schuldners entsprechende Wertberichtigungen und die dadurch erforderlichen Rückstellungen vornehmen.

Der Weg aus der Krise kostet enorm an Kraft und erfordert alle Konzentration. Als erstes sind alle Termine die Routinecharakter haben und nicht lebenswichtig sind, abzusagen. Als zweites ist ein Kriesenmanager festzulegen sowie eine Liste von Verbündeten die wir brauchen um aus der Krise zu kommen. Dazu gehören auch evtl. Banken und Betriebsrat. Kriesenmanagement bedeutet 'Management by Exception' und enorme Motivierung aller Verbündeten, die nun Spitzenleistungen bringen müssen. Diese werden in einem Projektmanagement zusammengefaßt, dem sich die Stammorganisation zu unterstellen hat. Den Ernst der Lage muss man bei Liquiditätsengpass allen Beteiligten klar machen und Sofortmaßnahmen einleiten wie Investitionsstopp, Einstellungsstopp und Verkauf von nicht betriebsnotwenigem Vermögen. Das zeigt Handlungsbereitschaft. Um eine Betriebslähmung durch diese Maßnahmen zu verhindern, müssen klare Vor- und Aufgaben an alle im Krisenmanagement erfolgen.