| Sanierung
Die üblichen Sanierungsfälle
Üblicherweise wird ein KMU-Unternehmer bzw. Besitzer von Grundeigentum zum Sanierungsfall,
wenn er sich bei guter Konjunkturlage und positiven Gewinnaussichten bei der Bank erheblich
verschuldet hat und nun durch damals nicht vorhersehbare Entwicklungen (z.B. Einbruch des
Immobilienhandels) oder Ereignisse (z.B. Swissair-Debakel) erhebliche Einnahmeneinbussen
oder Wertverluste seiner Sicherheiten entgegennehmen muss. Das führt dazu, dass er einerseits
seinen Zinsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und dass andererseits die Gläubiger
eine Rückzahlung der nicht mehr durch Realwerte gedeckten Schulden fordern. Die Banken
stellen sich auf diese Möglichkeit ein, indem sie bei sich abzeichnenden Schwierigkeiten
des Schuldners entsprechende Wertberichtigungen und die dadurch erforderlichen Rückstellungen
vornehmen.
Der Weg aus der Krise kostet enorm an Kraft und erfordert alle Konzentration.
Als erstes sind alle Termine die Routinecharakter haben und nicht lebenswichtig sind, abzusagen.
Als zweites ist ein Kriesenmanager festzulegen sowie eine Liste von Verbündeten die wir brauchen
um aus der Krise zu kommen. Dazu gehören auch evtl. Banken und Betriebsrat. Kriesenmanagement
bedeutet 'Management by Exception' und enorme Motivierung aller Verbündeten, die nun Spitzenleistungen
bringen müssen. Diese werden in einem Projektmanagement zusammengefaßt, dem sich die Stammorganisation
zu unterstellen hat. Den Ernst der Lage muss man bei Liquiditätsengpass allen Beteiligten klar machen
und Sofortmaßnahmen einleiten wie Investitionsstopp, Einstellungsstopp und Verkauf von nicht
betriebsnotwenigem Vermögen. Das zeigt Handlungsbereitschaft. Um eine Betriebslähmung durch diese
Maßnahmen zu verhindern, müssen klare Vor- und Aufgaben an alle im Krisenmanagement erfolgen.
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