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Sanieren - aber nicht so!

So geschieht es meistens: Im Vordergrund stehen die Interessen der (rechtlich stärkeren) Gläubiger, die auf Konkurs oder Pfändung drängen, um so den Schaden in Grenzen zu halten. Zurück bleiben:

  • geschädigte Gläubiger, die entweder (im Falle einer konkursiten AG) grössere Teile des Kapitals verloren haben oder (im Falle eines insolventen Unternehmers) auf kaum verwertbaren Verlustscheinen sitzen bleiben;
  • ruinierte Unternehmen bzw. ruinierte Unternehmer (sofern sie nicht Teile des Unternehmens durch Strohmänner in einer rechtlichen Grauzone erneut an sich gebracht haben), die weder Ursache haben noch in der Lage sein werden, die Fehlbeträge jemals zurückzuzahlen.

Der Widersinn dieses leider üblichen Verfahrens liegt darin, dass die notwendig gewordenen Wertberichtigungen einem neuen Eigentümer zu Gute kommen, obwohl in vielen Fällen der bisherige Eigentümer nach einer Entschuldung in gleicher Höhe bestens in der Lage wäre, wieder geschäftlichen Erfolg zu haben. Viele durch diese verfehlte "Sanierung" arbeitslos gewordene Unternehmer (die schlimmstenfalls auf Sozialhilfe angewiesen sind) könnten - wäre richtig saniert worden - erfolgreiche Geschäftsleute und gute Steuerzahler sein.

Rechtliche Sanierungsgrundlagen für KMU
Der Verwaltungsrat handelt nicht schuldhaft, wenn dieser unverzüglich professionell saniert.
Die Gläubiger dürfen nicht schlechter gestellt werden, resp. der operative Ertrag beim Weiterführen darf nicht negativ sein.
Eine Sanierung ist rückwirkend gesehen selbst dann zulässig, wenn die Sanierungsbemühungen sich als unfruchtbar erwiesen.
Die Revisionsstelle ist entlastet.

Für Details siehe Bundesgerichtsentscheid -> [ 4C.366/2000/rnd ]

Unser Weg: Suche nach allseits schadensminimierenden Lösungen

Richtig sanieren setzt an bei einer realistischen Einschätzung der Möglichkeiten sowohl von Gläubiger- wie auch von Schuldnerseite, damit das Optimum aus der problematischen Situation für beide herausgeholt werden kann. Um dies erfolgreich in die Wege zu leiten, sind qualifizierte Fachleute nötig, 

  • welche die Zukunftsperspektiven und damit die Kreditwürdigkeit der sanierten Unternehmung realistisch einschätzen können,
  • die sich in rechtlichen Belangen und in einer Vielzahl von Finanzierungsmöglichkeiten umfassend auskennen, 
  • die ebenso Erfahrung im Verhandeln mit unterschiedlichsten Instanzen haben 
  • und die auch durch effiziente Beratung des Schuldners erreichen können, dass dieser durch die finanziellen Probleme nicht in eine persönliche Krise fällt und dadurch handlungsunfähig wird. 

In diesem Sinne empfehlen wir uns für ein Sanieren, das tatsächlich hilft. Wir blicken auf eine Reihe sehr guter Erfolge zurück, die wir aus Diskretionsrücksichten nicht öffentlich machen können und wollen. 

Wer soll das bezahlen?

Zum richtigen Sanieren gehört das Erarbeiten eines Konzepts, das den Schuldner in die Lage versetzt, nicht bloss seine Unternehmung weiterzuführen, sondern auch die anfallenden Sanierungskosten zu tragen. Darüber hinaus gibt es immer wieder Fälle, wo sich auch die Gläubiger nach Massgabe ihrer Interessen an den Kosten mitbeteiligen.