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Konkurs

So geschieht es meistens: Im Vordergrund stehen die Interessen der (rechtlich stärkeren) Gläubiger, die auf Konkurs oder Pfändung drängen, um so den Schaden in Grenzen zu halten. Zurück bleiben:

  • geschädigte Gläubiger, die entweder (im Falle einer konkursiten AG) grössere Teile des Kapitals verloren haben oder (im Falle eines insolventen Unternehmers) auf kaum verwertbaren Verlustscheinen sitzen bleiben; 
  • ruinierte Unternehmen bzw. ruinierte Unternehmer (sofern sie nicht Teile des Unternehmens durch Strohmänner in einer rechtlichen Grauzone erneut an sich gebracht haben), die weder Ursache haben noch in der Lage sein werden, die Fehlbeträge jemals zurückzuzahlen. 

Der Widersinn dieses leider üblichen Verfahrens liegt darin, dass die notwendig gewordenen Wertberichtigungen einem neuen Eigentümer zu Gute kommen, obwohl in vielen Fällen der bisherige Eigentümer nach einer Entschuldung in gleicher Höhe bestens in der Lage wäre, wieder geschäftlichen Erfolg zu haben. Viele durch diese verfehlte "Sanierung" arbeitslos gewordene Unternehmer (die schlimmstenfalls auf Sozialhilfe angewiesen sind) könnten - wäre richtig saniert worden - erfolgreiche Geschäftsleute und gute Steuerzahler sein.